Inhaltsverzeichnis:
- Entscheidung zur Geldstrafe abgeschlossen
- Haftverkürzung um über ein Jahr denkbar
- Haftstrafe wegen Vergewaltigung
- Verdacht im Fall "Maddie" weiterhin offen
- Wichtige Punkte im Überblick
Entscheidung zur Geldstrafe abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte die Zahlung einer Geldstrafe über rund 1.450 Euro überprüft. Der Hintergrund war ein mögliches Missverständnis bei der Überweisung. Nun steht fest, dass die Summe vollständig beglichen wurde. Die Herkunft des Geldes bleibt unbekannt. Im Juni 2025 hatte laut „Spiegel“ eine Frau den Betrag überwiesen. Es handelte sich um eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundeskriminalamts. Später erklärte sie, sie habe angenommen, es gehe um eine andere Straftat. Trotz des Irrtums blieb die Zahlung bestehen.
Haftverkürzung um über ein Jahr denkbar
Die Begleichung der Geldstrafe wirkt sich auf das Haftende aus. Statt bis zum 6. Januar 2026 könnte Christian B. bereits am 17. September 2025 entlassen werden. Voraussetzung dafür ist eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hildesheim. Diese liegt bisher nicht vor. Sollte das Gericht zustimmen, tritt die Entlassung im September in Kraft. Andernfalls bleibt es beim ursprünglichen Termin.
Haftstrafe wegen Vergewaltigung
Christian B. sitzt derzeit eine siebenjährige Freiheitsstrafe ab. Er wurde wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 verurteilt. Das Urteil fällte das Landgericht Braunschweig. Die Tat geschah in Portugal, doch das niedersächsische Gericht war zuständig. Grund dafür war B.s letzter Wohnsitz vor dem Auslandsaufenthalt.
Verdacht im Fall "Maddie" weiterhin offen
Christian B. gilt als Hauptverdächtiger im Fall der verschwundenen Madeleine McCann. Das dreijährige Mädchen verschwand 2007 aus einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal. Die Ermittlungen dauern seit Jahren an. Eine Anklage wurde bisher nicht erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Im Oktober 2024 war Christian B. in einem anderen Verfahren vom Vorwurf mehrerer Sexualdelikte freigesprochen worden.
Wichtige Punkte im Überblick:
- Geldstrafe über rund 1.450 Euro vollständig bezahlt
- Haftverkürzung auf den 17. September 2025 möglich
- Entscheidung des Landgerichts Hildesheim steht noch aus
- Verurteilung wegen Vergewaltigung aus dem Jahr 2005
- Verdacht im Fall "Maddie" besteht weiterhin, ohne Anklage
Ob es zur vorzeitigen Entlassung kommt, hängt nun vom Gericht in Hildesheim ab.
Quelle: NDR, www.welt.sn2world.com