Inhaltsverzeichnis:
- Pressekonferenz in Braunschweig im Jahr 2020
- Überwachung und Ermittlungen gegen Christian B.
- Neue Anklagen ab 2022
- Offene Fragen im Fall Maddie
Pressekonferenz in Braunschweig im Jahr 2020
Im Juni 2020 informierte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Öffentlichkeit über laufende Ermittlungen gegen einen deutschen Verdächtigen. Es handelte sich um Christian B., der zuletzt in Braunschweig gelebt hatte. Das Verfahren bezog sich auf den Verdacht des Mordes am damals dreijährigen Mädchen Maddie, das 2007 aus einer Ferienanlage in Portugal verschwunden war.
Obwohl die Staatsanwaltschaft den Namen zunächst nicht bekanntgab, verbreiteten britische Boulevardmedien innerhalb weniger Tage sämtliche Details. Sprecher Christian Wolters zeigte sich überrascht über das weltweite Medienecho. Die internationale Aufmerksamkeit war enorm, was den Druck auf die Ermittler zusätzlich verstärkte.
Überwachung und Ermittlungen gegen Christian B.
Bereits seit 2017 führte die Polizei Ermittlungen gegen den Verdächtigen. Nach seiner Entlassung aus der JVA Wolfenbüttel im Jahr 2018 wurde er von Polizeieinheiten aus Bund und Land kontinuierlich überwacht. Die Ermittler hielten Christian B. für einen Serientäter.
Die Behörden erhofften sich durch den Schritt in die Öffentlichkeit im Jahr 2020 neue Hinweise. Dieses Vorgehen brachte tatsächlich zahlreiche Reaktionen. Mehr als 1.000 Hinweise gingen bei der Staatsanwaltschaft ein. Dazu gehörten Aussagen möglicher Opfer sowie weiterer Zeugen.
- Über 1.000 eingegangene Hinweise
- Ermittlungen durch Polizei Braunschweig und mobile Kommandos
- Überwachung nach Entlassung aus der JVA Wolfenbüttel
Neue Anklagen ab 2022
Im Oktober 2022 folgte eine Anklage gegen Christian B. wegen dreifacher Vergewaltigung und zweifachem Kindesmissbrauch. Die Indizien reichten jedoch nicht für eine Verurteilung. Er wurde im Herbst 2024 freigesprochen. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof Revision ein.
Unabhängig davon verbüßt Christian B. derzeit eine siebenjährige Freiheitsstrafe in der JVA Sehnde. Diese Strafe betrifft die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal. Nach Angaben seines Anwalts soll er am 17. September 2025 entlassen werden.
Offene Fragen im Fall Maddie
Trotz jahrelanger Ermittlungen und zahlreicher Indizien liegt bis heute keine Anklage wegen Mordes im Fall Maddie vor. Das Handy des Verdächtigen war am Tatabend in der Nähe des Tatorts eingeloggt. Zeugen berichteten zudem, dass er die Entführung eingeräumt habe. Dennoch fehlt ein entscheidender Beweis.
Gerichtsreporter Hendrik Rasehorn, der die Verfahren gegen Christian B. begleitet, zweifelt inzwischen an einer Anklage. Er verweist auf die lange Dauer der Ermittlungen und die Unschuldsvermutung, die weiterhin gilt. Die Staatsanwaltschaft hingegen betont, dass bisher nichts gefunden wurde, was Christian B. entlastet.
Ob es jemals zu einer Anklage im Mordfall Maddie kommt, bleibt ungewiss. Der Fall gilt weiterhin als einer der rätselhaftesten Kriminalfälle Europas.
Quelle: NDR, YouTube, Faz