Montag, 14 Juli 2025 10:56

Invasive Schildkröten in Niedersachsen

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Illegal ausgesetzte Schildkröten stören das ökologische Gleichgewicht. Illegal ausgesetzte Schildkröten stören das ökologische Gleichgewicht. pixabay/Foto illustrativ

Immer häufiger tauchen exotische Schildkröten in niedersächsischen Gewässern auf. Mehr als 270 Buchstaben-Schmuckschildkröten wurden zwischen 2019 und 2024 aus der Natur entnommen. Diese Reptilien wurden illegal ausgesetzt – mit möglicherweise gravierenden Folgen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Die Landesregierung hat auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Lukas Reinken reagiert und Fakten veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis:

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Illegales Aussetzen ist gesetzlich verboten.
  • Die Tiere gelten als invasive Art.
  • Reproduktion ist durch Klimawandel möglich.
  • Förderprogramme und Meldesysteme existieren.

Buchstaben-Schmuckschildkröten in Braunschweig und Wolfsburg

In vielen Gewässern in Niedersachsen, besonders in urbanen Regionen wie Braunschweig, Wolfsburg und Hannover, wurden Buchstaben-Schmuckschildkröten entdeckt. Diese Tiere gehören nicht zur heimischen Fauna. Sie wurden nicht natürlich angesiedelt, sondern bewusst durch Halter ausgesetzt. Derzeit lasse das Klima in Niedersachsen noch keine Fortpflanzung zu, doch am Oberrhein in Baden-Württemberg wurde bereits eine Reproduktion beobachtet. Dort haben steigende Temperaturen die Voraussetzungen verändert.

Die Tiere fressen Amphibienbrut und Jungfische und stellen damit ein Risiko für das ökologische Gleichgewicht dar. Die Tiere stammen nicht aus natürlichen Populationen, was eine genaue Bestandsaufnahme erschwert. Derzeit kann keine verlässliche Populationsschätzung erfolgen.

Bewertung durch das Bundesamt für Naturschutz

Das Bundesamt für Naturschutz hat verschiedene Arten bewertet. Nur die Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta) gilt offiziell als invasive Art nach EU-Recht. Weitere Arten wie die Schnappschildkröte, Zierschildkröte und Geierschildkröte wurden als potenziell invasiv eingestuft. Für sie bestehen aber keine rechtlichen Verpflichtungen. Das Umweltministerium verweist auf differenzierte Beurteilungen, da sich der rechtliche Status je nach Art unterscheidet.

Die Handels- und Zuchtverbote für die Buchstaben-Schmuckschildkröte sollen den Bestand eindämmen. Trotzdem verlagert sich das Problem durch steigenden Handel mit anderen exotischen Schildkrötenarten. Diese Arten unterliegen noch keinen gesetzlichen Einschränkungen.

Maßnahmen und Förderprogramme

Die niedersächsischen Naturschutzbehörden können Mittel zur Bekämpfung invasiver Arten beantragen. Diese Förderung erfolgt über die „Landesprioritätenliste Invasive Arten“ beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Klima- und Naturschutz (NLWKN). Ziel ist es, besonders empfindliche Lebensräume zu schützen.

Außerdem stellt der NLWKN Managementblätter mit Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Diese beinhalten Maßnahmen zur Entfernung und Unterbringung der Tiere. Die Zusammenarbeit erfolgt mit anerkannten Betreuungsstationen, Tierheimen und zoologischen Einrichtungen.

Meldeplattform für Fundtiere

Sichtungen von Buchstaben-Schmuckschildkröten können über eine zentrale Meldeplattform oder per E-Mail weitergegeben werden. Auch Tierheime nehmen Fundtiere auf. Die Herkunft dieser Tiere wird durch den NLWKN nachverfolgt. So entsteht ein Gesamtbild über die Verbreitung.

Ein wissenschaftlicher Austausch findet in einer Fachgruppe zu invasiven Arten statt. Vertreter aus Bund und Ländern sowie externe Experten arbeiten hier zusammen. Ziel ist es, fundierte Entscheidungen über Artenschutz und Umweltmanagement zu treffen.

Die zentrale Ursache bleibt das illegale Aussetzen der Tiere. Nur durch konsequente Aufklärung, Kontrolle und Sanktionierung kann die Verbreitung gestoppt werden.

Quelle: Regional Heute, www.patizonet.com/de