Freitag, 22 August 2025 14:46

Landgericht Braunschweig verurteilt 78-Jährigen zu Haftstrafe

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Urteil nach tödlichem Streit in Wendeburg Urteil nach tödlichem Streit in Wendeburg Pixabay/Foto illustrativ

Ein 78-jähriger Mann aus Wendeburg wurde vom Landgericht Braunschweig wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Januar seine 62 Jahre alte Partnerin getötet hat. Die Ermittlungen ergaben, dass ein Streit in der gemeinsamen Wohnung eskalierte.

Inhaltsverzeichnis:

Streit in Wendeburg endet tödlich

Das Opfer wurde im Haus in Wendeburg im Landkreis Peine tot aufgefunden. Beide lebten seit 14 Jahren zusammen. Nach zunächst harmonischem Beginn kam es in den letzten Jahren zu Spannungen. Der Altersunterschied von 15 Jahren und die gesundheitlichen Probleme des Mannes führten laut Gericht zu Konflikten. Zudem störte er sich daran, dass die Frau zunehmend eigene Freiheiten suchte.

Bedrohung mit Schreckschusspistole

Nach Angaben des Landgerichts kam es im Schlafzimmer zur Eskalation.

  • Der Angeklagte bedrohte seine Partnerin mit einer Schreckschusspistole.
  • Mehrere Schüsse dienten dazu, sie einzuschüchtern.
  • Da dies nicht wirkte, schlug er mit der Waffe auf sie ein.

Dies führte zu schweren Verletzungen an Händen und Kopf. Laut Anklage wollte er seinen Besitzanspruch durchsetzen und beschloss spätestens in diesem Moment, seine Partnerin zu töten.

Einsatz von Gummihammer und Gürtel

Aus der Werkstatt holte er einen schweren Gummihammer. Er schlug auf die bereits wehrlose Frau ein und würgte sie anschließend mit dem Gürtel eines Bademantels. Die 62-Jährige erlag wenig später ihren Verletzungen. Damit endete die langjährige Beziehung tödlich.

Unfall auf der B214 im Landkreis Celle

Nach der Tat zerstörte der Mann das Handy der Frau und fuhr mit ihrem Auto davon. Auf der Bundesstraße 214 im Landkreis Celle stieß er frontal mit einem Lastwagen zusammen. Er musste reanimiert werden und lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hält einen Suizidversuch für möglich. Das Gericht bewertete jedoch ausschließlich die Tat in Wendeburg und verhängte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren.

Quelle: NDR, www.on-the-top.net/de