Menschen mit Schwerbehinderung profitieren unter anderem von finanziellen Entlastungen und speziellen Vergünstigungen. Dazu zählen insbesondere:
- Steuerliche Erleichterungen
- Nachteilsausgleiche im Alltag
- Unterstützungsleistungen verschiedener Behörden
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die digitale Datenübermittlung an das Finanzamt.
Inhaltsverzeichnis
- Elektronische Meldung an das Finanzamt und § 33b EStG
- Ausnahme für Papierausweise vor 2026
- EU Richtlinie 2024 2841 und Europäischer Behindertenausweis
Elektronische Meldung an das Finanzamt und § 33b EStG
Menschen mit Behinderungen können den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG nutzen. Dieser Pauschbetrag deckt behinderungsbedingte Mehrkosten ab. Einzelne Belege sind dafür nicht erforderlich. Bisher musste der Grad der Behinderung durch Vorlage des Bescheids oder des Schwerbehindertenausweises beim Finanzamt nachgewiesen werden.
Seit diesem Jahr erfolgt die Übermittlung des Grades der Behinderung ausschließlich elektronisch. Darauf weist der Lebenshilfe-Bundesverband hin. Die Regelung gilt auch bei Änderungen. Wird der Grad der Behinderung erhöht oder herabgesetzt, wird dies ebenfalls digital übermittelt.
Damit die Daten elektronisch weitergeleitet werden, ist ein Antrag bei der zuständigen Versorgungsverwaltung erforderlich. Dabei muss die Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Erst dann kann die Behörde die Informationen direkt an das Finanzamt senden. Weitere Hintergründe zur Verwaltungspraxis in Niedersachsen finden sich hier.
Ausnahme für Papierausweise vor 2026
Für bestimmte Dokumente gilt weiterhin eine Sonderregelung. Schwerbehindertenausweise in Papierform, die vor 2026 ausgestellt wurden und noch gültig sind, müssen weiterhin in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.
Diese Ausnahme betrifft ausschließlich ältere, noch gültige Ausweise. Neue Verfahren setzen grundsätzlich auf digitale Übermittlung. Ziel ist eine Vereinfachung der Abläufe zwischen Versorgungsverwaltung und Finanzbehörden. Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der Region bietet auch Braunschweig.
EU Richtlinie 2024 2841 und Europäischer Behindertenausweis
Eine weitere grundlegende Änderung wurde bereits im Oktober 2024 beschlossen. Mit der Richtlinie EU 2024 2841 des Europäischen Parlaments wird der Europäische Behindertenausweis eingeführt. Zusätzlich wurde der Europäische Parkausweis verabschiedet. Bereits zuvor wurde ein neuer Parkausweis für mehr Teilhabe gefordert.
Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland soll der neue Ausweis die Freizügigkeit und Teilhabe stärken. Er wird ab 2028 EU-weit gelten. Weitere Informationen stellt auch die Europäische Kommission bereit unter commission.europa.eu.
Ab 2028 wird ein in Deutschland ausgestellter EU-Behindertenausweis in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Das betrifft Reisen und Kurzaufenthalte bis zu 3 Monaten.
Menschen mit Behinderung erhalten dann in jedem EU-Land die gleichen Sonderkonditionen wie Einheimische. Das gilt auch für:
- Assistenzkräfte
- Begleitpersonen
- Assistenztiere
Damit endet die bisherige Praxis, nach der nationale Behindertenausweise nur im jeweiligen Ausstellungsland gültig waren. Die neue Regelung schafft einheitliche Standards innerhalb der Europäischen Union und erleichtert Reisen erheblich.
FAQ
Was ist der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG?
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG ist eine steuerliche Vergünstigung für Menschen mit Behinderungen. Er deckt behinderungsbedingte Mehrkosten pauschal ab, ohne dass einzelne Ausgaben nachgewiesen werden müssen.
Wie wird der Grad der Behinderung seit 2025 an das Finanzamt übermittelt?
Seit 2025 erfolgt die Übermittlung des Grades der Behinderung ausschließlich elektronisch. Die zuständige Versorgungsverwaltung übermittelt die Daten direkt an das Finanzamt.
Müssen alte Schwerbehindertenausweise weiterhin in Papierform eingereicht werden?
Ja. Schwerbehindertenausweise in Papierform, die vor 2026 ausgestellt wurden und noch gültig sind, müssen weiterhin in Papierform beim Finanzamt vorgelegt werden.
Was regelt die EU Richtlinie 2024 2841?
Die Richtlinie EU 2024 2841 des Europäischen Parlaments sieht die Einführung des Europäischen Behindertenausweises sowie des Europäischen Parkausweises vor.
Ab wann gilt der Europäische Behindertenausweis in allen EU Staaten?
Der Europäische Behindertenausweis wird ab 2028 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt und ermöglicht gleiche Sonderkonditionen bei Reisen und Kurzaufenthalten bis zu 3 Monaten.
Quelle: Regional Heute, Milekcorp