Inhaltsverzeichnis:
- Schulbezirkssatzung in Braunschweig wurde geändert
- Einigung zwischen drei Kommunen
- Auswirkungen für Familien in Sickte
Schulbezirkssatzung in Braunschweig wurde geändert
Im Mai 2024 beschloss der Rat der Stadt Braunschweig, die Schulbezirke der städtischen Gymnasien neu zu definieren. Grund war der starke Anstieg der Schülerzahlen. Besonders für das Schuljahr 2026/2027 werden Höchststände erwartet. Um kurzfristig Platz zu schaffen, setzt die Stadt auf Maßnahmen wie Schulraumcontainer und externe Anmietungen. Langfristig ist ein Ausbau der Kapazitäten vorgesehen.
Infolge der Änderung wurden Teile der Samtgemeinde Sickte aus dem Schulbezirk herausgenommen. Zuvor waren fast alle Kinder aus Sickte dem Braunschweiger Schulbezirk zugeordnet. Nun betrifft die Änderung nur bestimmte Ortsteile. Eine Besonderheit besteht darin, dass im Landkreis Wolfenbüttel seit Jahrzehnten keine eigene Schulträgerschaft für Gymnasien existiert. Diese liegt bei der Stadt Wolfenbüttel. Das Niedersächsische Schulgesetz erlaubt dies, solange zumutbare Schulwege gewährleistet sind.
Einigung zwischen drei Kommunen
Die Städte Braunschweig und Wolfenbüttel sowie der Landkreis Wolfenbüttel haben sich auf eine dreijährige Lösung verständigt. Sie sieht vor, dass die Samtgemeinde Sickte in Schulbezirke beider Städte aufgeteilt wird. Die Zuweisung erfolgte nicht nach geografischer Nähe, sondern auf Basis erwarteter Schülerzahlen. Braunschweig kann im Jahr 2026/2027 nicht alle Kinder aus Sickte aufnehmen.
Deshalb sollen Kinder aus dem Kernort Sickte künftig das Gymnasium in Wolfenbüttel besuchen. Die übrigen Ortsteile – darunter Hötzum, Neuerkerode, Volzum und weitere – bleiben dem Braunschweiger Schulbezirk zugeordnet. Für die Ortsteile Dettum, Mönchevahlberg, Weferlingen und Apelnstedt bleibt die bisherige Regelung unverändert. Die Vereinbarung soll eine gerechte und planbare Verteilung sicherstellen.
Auswirkungen für Familien in Sickte
Ohne diese Regelung wären die Gymnasien beider Städte verpflichtet gewesen, alle betroffenen Kinder aufzunehmen. Das hätte jedoch keine ausreichende Planbarkeit geboten. Ziel der getroffenen Vereinbarung ist es, klare Zuständigkeiten zu schaffen und Kapazitätsengpässe zu vermeiden.
Die entsprechenden Satzungsänderungen sollen nun den politischen Gremien der beteiligten Städte und des Landkreises zur Abstimmung vorgelegt werden. Erst danach können offizielle Vereinbarungen zwischen den Schulträgern geschlossen werden. Die Eltern werden rechtzeitig über die Grundschulen informiert. Die Umsetzung ist noch vor dem neuen Schuljahr geplant.
Quelle: Braunschweig, www.milekcorp.com/de/