Montag, 29 Dezember 2025 15:13

Strenge Regeln zu Silvester

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 Silvester in Braunschweig mit klaren Feuerwerksregeln. Silvester in Braunschweig mit klaren Feuerwerksregeln. Foto: Pexels–Pixabay / Lizenz: Pexels–Pixabay

Zum Jahreswechsel verschärft die Stadt Braunschweig die Vorgaben für Feuerwerk. Maßgeblich sind bundesweit geltende Bestimmungen sowie zusätzliche kommunale Anordnungen. Ziel ist der Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude und öffentlicher Bereiche. Mehrere Zonen gelten in der Silvesternacht als klare Verbotsbereiche. Die Regelungen betreffen Feuerwerkskörper, Glasbehältnisse und den Verkauf bestimmter Waren. Auch winterliche Freizeitangebote und Aufenthaltsbereiche stehen unter besonderen Auflagen, mehr hier.

Inhaltsverzeichnis:

Brandgefährdete Gebäude in Braunschweig

Die bundesweit geltenden Vorschriften des Sprengstoffrechts untersagen das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude. Betroffen sind unter anderem Stadtteile mit Reetdächern wie Riddagshausen. Hinzu kommen Fachwerkhäuser in engen oder besonders gefährdeten Lagen. Dazu zählen das Magniviertel einschließlich Löwenwall, die Echternstraße, die Bruchstraße, der Burgplatz sowie der Wollmarkt. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist dort ausdrücklich untersagt.

Das gesetzliche Verbot gilt ebenfalls in unmittelbarer Nähe sensibler Einrichtungen. Dazu gehören Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie Kirchen. Diese Regelung gilt im gesamten Stadtgebiet, einschließlich aller Ortslagen. Vergleichbare Sicherheitsauflagen bestehen auch bei stark frequentierten Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt.

Bohlweg-Kolonnaden und Glasverbot

In der Silvesternacht ist der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden erneut als Sperrzone ausgewiesen. Feuerwerkskörper dürfen dort weder gezündet noch mitgeführt werden. Ergänzend gilt ein umfassendes Glasverbot, das das bestehende Alkoholverbot erweitert. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde von der Stadtverwaltung am 23. Dezember veröffentlicht.

Der räumliche Geltungsbereich ist eindeutig festgelegt. Er umfasst die westliche Seite des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Langer Hof sowie den östlichen Abschnitt mit der Stadtbahnhaltestelle. Die Regelung gilt von Mittwoch, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 6 Uhr. Gewerbebetrieben in diesem Bereich ist es untersagt, Glasbehältnisse oder Alkohol zum Außerhausverzehr zu verkaufen. Vergleichbare Maßnahmen wurden bereits bei einer Großkontrolle im Stadtgebiet umgesetzt.

Kontrollen durch Polizei und ZOD

Der Ordnungsdezernent Tobias Pollmann weist auf die besondere Verantwortung in der Silvesternacht hin und erklärt wörtlich:

„An Silvester feiern viele Menschen in unserer Stadt, erfreuen sich um Mitternacht am gemeinschaftlichen Feuerwerk oder zünden selbst Raketen und Böller. Wir alle wollen den Jahreswechsel fröhlich und gesund verleben. Deshalb bitte ich die Braunschweigerinnen und Braunschweiger auch in diesem Jahr um gegenseitige Rücksichtnahme am Silvesterabend. Passen Sie auf sich und andere auf!“

Er betont, dass die gesetzlichen Verbote im gesamten Stadtgebiet gelten. Zusätzlich soll Rücksicht auf Tiere genommen werden. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst zeigen an öffentlichen Orten verstärkt Präsenz. Ein besonderer Kontrollschwerpunkt liegt im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden.

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk

Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie F 2 ist gesetzlich geregelt. Er darf ausschließlich an volljährige Personen erfolgen. Der Verkauf ist nur im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar gestattet.

Mit diesen Maßnahmen setzt die Stadt Braunschweig auf klare Regeln, zeitliche Begrenzungen und gezielte Kontrollen zum Jahreswechsel.

Quelle: BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG, PATIZONET

FAQ

Wo gilt in Braunschweig ein Feuerwerksverbot zu Silvester?

Ein Feuerwerksverbot gilt in unmittelbarer Nähe brandempfindlicher Gebäude, insbesondere bei Reetdächern in Riddagshausen sowie bei Fachwerkhäusern im Magniviertel, am Löwenwall, in der Echternstraße, Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Das Verbot betrifft auch Bereiche nahe Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Kirchen.

Was ist an den Bohlweg-Kolonnaden in der Silvesternacht verboten?

Im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden ist es untersagt, Feuerwerkskörper zu zünden oder mitzuführen. Zusätzlich gilt ein Glasverbot als Ergänzung zum Alkoholverbot. Die Regelung gilt vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr.

Dürfen Geschäfte im Sperrbereich Alkohol und Glas verkaufen?

Nein. Gewerbebetriebe im betroffenen Bereich dürfen während des festgelegten Zeitraums weder Glasbehältnisse noch Alkohol zum Außerhausverzehr verkaufen. Die Betriebe wurden darüber mit entsprechenden Bescheiden informiert.

Wann ist der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F 2 erlaubt?

Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie F 2 ist ausschließlich an Erwachsene vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet.