Inhaltsverzeichnis:
- Regelungen für brandempfindliche Zonen in Braunschweig
- Besonderes Augenmerk auf die Bohlweg-Kolonnaden
- Polizei und Ordnungsdienst kontrollieren Einhaltung
- Einschränkungen für Feuerwerksverkauf und -nutzung
Regelungen für brandempfindliche Zonen in Braunschweig
In der Stadt Braunschweig gelten strenge Vorschriften, um Brände und Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu verhindern. Das Abbrennen von Pyrotechnik ist in der Nähe besonders gefährdeter Gebäude wie reetgedeckten Dächern und Fachwerkhäusern untersagt. Dies betrifft insbesondere Riddagshausen sowie das Magniviertel einschließlich Löwenwall, Echternstraße, Bruchstraße, Burgplatz und Wollmarkt.
Zusätzlich sind Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie Kirchen als schutzbedürftige Bereiche ausgewiesen. Diese Regelungen basieren auf dem bundesweit gültigen Sprengstoffrecht und dienen der allgemeinen Sicherheit.
Besonderes Augenmerk auf die Bohlweg-Kolonnaden
Für den Bereich der Bohlweg-Kolonnaden hat die Stadt eine gesonderte Verfügung erlassen. Zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 6 Uhr, ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie Glasbehältnissen strikt verboten. Die betroffene Zone erstreckt sich entlang der westlichen und östlichen Abschnitte des Bohlwegs, einschließlich der Stadtbahnhaltestelle.
Darüber hinaus dürfen ansässige Gewerbebetriebe in dieser Zeit weder Glasbehältnisse noch Alkohol für den Außerhausverkauf anbieten. Diese Maßnahmen sollen Gefahren minimieren und die Sicherheit der Feiernden gewährleisten.
Polizei und Ordnungsdienst kontrollieren Einhaltung
Um einen reibungslosen Ablauf der Feierlichkeiten sicherzustellen, werden Polizei und der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) verstärkt kontrollieren. Besonders im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden wird die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, Rücksicht aufeinander zu nehmen und Tiere vor Lärm und Lichtblitzen zu schützen.
Einschränkungen für Feuerwerksverkauf und -nutzung
Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich vom 28. bis 31. Dezember an Erwachsene erlaubt. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Diese zeitliche Einschränkung soll Gefahren durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik reduzieren.
Die Stadt Braunschweig appelliert an die Vernunft ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, um ein sicheres und gemeinschaftliches Silvester zu erleben.
Quelle: webrivaig.com/de, regionalheute.de