Verbot potenziell gefährlicher Gegenstände
Im Kern der Verfügung steht das Verbot des Mitführens von Gegenständen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Dazu zählen Flaschen oder Behältnisse aus Glas, Getränkedosen, pyrotechnische Artikel, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenstände. Diese Regelung gilt für den Zeitraum von 8 bis 13.30 Uhr sowie von 15 bis 20.30 Uhr und bezieht sich auf alle an - und abgehenden Zugverbindungen der Deutschen Bahn auf den Strecken zwischen Hannover Hbf und Braunschweig Hbf, Hannover Hbf, Hildesheim Hbf und Braunschweig Hbf sowie zwischen Wolfsburg Hbf und Braunschweig Hbf. Ebenso unterliegen Entlastungszüge sowie sämtliche Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe und Haltepunkte diesen Einschränkungen. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich Verbindungen der Kategorien IC und ICE.
Überwachung und Hintergrund der Maßnahmen
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung streng überwachen, um die Sicherheit während der An - und Abreise zu garantieren. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen begründet sich in der erhöhten Gefahr von Ausschreitungen und strafbaren Handlungen bei Aufeinandertreffen der Fangruppen. Durch das Verbot der Mitnahme potenziell gefährlicher Gegenstände soll das Risiko von Zwischenfällen minimiert und somit ein sicherer Rahmen für das Derby geschaffen werden.
Die Allgemeinverfügung ist ein präventiver Schritt der Bundespolizei, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und gleichzeitig für einen reibungslosen Ablauf des Derbys zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 zu sorgen. Es handelt sich um eine bedachte und notwendige Maßnahme, um den friedlichen Verlauf des Spieltages zu unterstützen.
Quelle: braunschweiger-zeitung.de