Inhaltsverzeichnis:
- Braunschweiger Politiker lagerte Waffen in seiner Wohnung
- Wolfsburger bedrohte Autofahrer mit Schreckschusspistole
- Gericht betont Sicherheitsaspekte
Braunschweiger Politiker lagerte Waffen in seiner Wohnung
Ein Mann aus Braunschweig, Mitglied im Bundesvorstand der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte", hatte in seiner Wohnung mehrere Waffen aufbewahrt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Behörden unter anderem griffbereit platzierte Einhandmesser, eine Armbrust sowie Reizgas. Zudem war ein Schlauch durch eine Türzarge geführt, was die Sicherheitsbehörden als besorgniserregend einstuften.
Die Stadt Braunschweig verhängte daraufhin ein Waffenverbot gegen ihn, das der Betroffene juristisch anfocht. Sein Anwalt argumentierte, dass der Mann aufgrund seiner politischen Ansichten besonderen Schutz benötige. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und entschied, dass die Waffen nicht der Selbstverteidigung dienten. Die Klage wurde abgewiesen.
Wolfsburger bedrohte Autofahrer mit Schreckschusspistole
Der zweite Fall betraf einen Mann aus Wolfsburg, der 2021 im Straßenverkehr einem anderen Autofahrer eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten haben soll. Noch während des laufenden Strafverfahrens verhängte die Stadt Wolfsburg ein Waffenverbot gegen ihn.
Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass das Verbot damals zu früh ausgesprochen wurde. Dennoch bleibt es vorerst bestehen, eine erneute Prüfung kann frühestens 2027 erfolgen. Der Wolfsburger Kläger war in der Vergangenheit in rechtsextremen Kreisen aktiv und hatte Verbindungen zur NPD.
Gericht betont Sicherheitsaspekte
Die Entscheidungen des Gerichts basierten auf der Bewertung der potenziellen Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Städte Braunschweig und Wolfsburg hatten das Waffenverbot im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen verhängt.
Das Verwaltungsgericht machte deutlich, dass politische Ansichten allein kein Kriterium für ein Waffenverbot sind, sondern das konkrete Gefahrenpotenzial entscheidend ist. In beiden Fällen sah das Gericht ausreichend Gründe, um die Verbote aufrechtzuerhalten.
Quelle: www.on-the-top.net/de/, ndr.de